Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen.
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstraße 8
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Übrige Ämter FB 2: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr El Abbas El Amri
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562-207
Fax: 06187 9562-299
E-Mail: e.elamri@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
Frau Manuela Vogt
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Fax: 06187 9562-299
Telefon Festnetz: 06187 9562-207
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
E-Mail: m.vogt@schoeneck.de
Frau Ute Zeh
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Fax: 06187 9562-299
Telefon Festnetz: 06187 9562-209
E-Mail: u.zeh@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
Frau Louisa Herrmann
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562206
E-Mail: l.herrmann@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Kosten
22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
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