Erweiterte Melderegisterauskunft
Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
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Hausanschrift
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Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen
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Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
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Zentrales Bürgeramt
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Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
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Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
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Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Nieder-Eschbach
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Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Höchst
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Nordwest
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Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Dornbusch
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
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Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
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Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Bergen-Enkheim
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Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankfurt am Main: Erweiterte Melderegisterauskunft
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
Stadt Frankfurt am Main
Zentrales Bürgeramt
Auskunftsteam
60275 Frankfurt am Main
Fristen
Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)
Hinweise für Frankfurt am Main: Erweiterte Melderegisterauskunft
Auskünfte aus der Altkartei (1966-1984): 60,00 € (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
normale oder erweiterte Auskünfte: 10,00 € (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Erweiterte Melderegisterauskunft
Wegen der Vielzahl der eingehenden Anfragen können wir Auskünfte ausschließlich nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr beantworten. Bitte fügen Sie den Einzahlungsnachweis Ihrer Anfrage bei.
Bankverbindung:
Deutsche Postbank AG
IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036 04
BIC: PBNKDEFF
Bemerkungen
Hinweise für Frankfurt am Main: Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei erweiterten Auskünften und Auskünften aus der Altkartei (vor 1985, max. 55 Jahre zurück) rufen Sie bitte vorher das Auskunftsteam unter der Rufnummer an
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Konfliktfall Melderegister