Verlängerung der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter
Beschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit einer Anmeldung ist zeitlich begrenzt. Die Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist danach nur erlaubt, wenn die Anmeldung zeitlich verlängert wird.
Zuständigkeit
Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.
Ansprechpartner
Stadt Kelsterbach - Team 3.2: Gewerbe- u. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 44
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunde ohne Terminvergabe
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Sprechstunde mit Terminvergabe
Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sibylle Kreitz (Teamsprecherin Gewerbe- u. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank
erforderliche Unterlagen
- 2 Lichtbilder
- Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
- Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
- ggf. Arbeitserlaubnis
Voraussetzungen
Fortführung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter auch nach Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Anmeldebescheinigung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage.
Verfahrensablauf
Persönliche Anmeldung, ggf. mit vorheriger Terminvereinbarung. Persönliches Beratungsgespräch durch die zuständige Behörde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen: Ausfertigung einer neuen Anmeldebescheinigung
Fristen
Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Max. 5 Werktage
Kosten
Beratungsgespräch: 32 EUR
Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung: 15 EUR je Bescheinigung
Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter mitgeführt werden.
Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ("Arbeitserlaubnis") vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 31.10.2018
Stichwörter
Anschaffen, Prostitution, Sexarbeiter, auf den Strich gehen