Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Beschreibung
Das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Zuständigkeit
An das Gesundheitsamt, das für die Kommune zuständig ist, in der man überwiegend tätig ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 6100 - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-6000(Zentrale Gesundheitsamt)
Telefon: 0661 115(Bürgerservice Landkreis Fulda - Zentrale)
Telefax: 0661 6006-6020
Internet
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder ein Ausweisersatz
Voraussetzungen
Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution tätigen Personen im Gesundheitsamt wahrnehmen.
Sie ist die Voraussetzung zur Neuanmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Prostituierte, die ihre Tätigkeit schon vor dem 1. Juli 2017 ausgeübt haben, müssen die Gesundheitsberatung bis zum 31. Dezember 2017 wahrgenommen haben.
Rechtsgrundlage(n)
§10 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG).
Verfahrensablauf
Den Ablauf können Sie beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 min.
Kosten
Bitte beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wie oft muss man sich beraten lassen?
Bei Personen über 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle zwölf Monate.
Übergangsregelung:
Bei einer Erstanmeldung bis zum 31.Dezember 2017 zwei Jahre nach der ersten Gesundheitsberatung, danach alle zwölf Monate.
Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle sechs Monate.
Die Bescheinigung über die erfolgte Beratung kann auch auf den bei der Anmeldung der Tätigkeit vergebenen Alias ausgestellt werden.
Bemerkungen
Die Prostituierten haben die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.11.2017
Stichwörter
Prostitution