Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis
Beschreibung
Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden.
Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen.
In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:
- der Name der Stiftung,
- die Rechtsnatur der Stiftung,
- der Sitz der Stiftung,
- der Zweck der Stiftung,
- die Anschrift der Stiftung,
- die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
- das Datum der Anerkennung,
- die zuständige Aufsichtsbehörde.
Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde, (d. h. dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Stadt Frankfurt am Main) mitzuteilen.
Zuständigkeit
Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main, geführt. Der Antrag zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis muss auf dem Postweg oder per E-Mail an das örtlich zuständige Regierungspräsidium oder die Stadt Frankfurt am Main gesandt werden.
Ansprechpartner
Für Niedenstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Kosten
Für den Eintrag in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die verschiedenen Auftritte der für das Stiftungswesen zuständigen Behörden mit ihren Informationen zum Stiftungswesen sind nachfolgend erreichbar. Innerhalb dieser Seiten finden Sie Informationen, Ansprechpartner und das Antragsformular zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.08.2017