Medizinprodukte
Beschreibung
Der Begriff "Medizinprodukte" umfasst ein sehr großes Spektrum von Geräten und Hilfsmitteln in der Humanmedizin zur Anwendung in und am Menschen. Hierunter fallen Produkte zur Wundversorgung, Empfängnisverhütung, Blutdruckmessgeräte, Herzschrittmacher, künstliche Gelenke und alle medizinisch-technischen Geräte z.B. für die Chirurgie, Endoskopie, Dialyse, Narkose, Dentalmedizin, Herz-Kreislauf-, Röntgen- und Labordiagnostik.
Das Inverkehrbringen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten werden im Medizinproduktegesetz geregelt. Die Überwachung obliegt dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Die sichere Konstruktion, die einwandfreie Leistung und Wirksamkeit eines Medizinproduktes muss der Hersteller gewährleisten. Medizinprodukte sind CE-gekennzeichnet.
Für den sicheren und mängelfreien Betrieb (Wartung, Inspektionen, Instandsetzung und hygienische Aufbereitung) von Medizinprodukten ist der Betreiber verantwortlich.
- Arbeitsschutz - Produktsicherheit(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
- Medizinproduktegesetz (MPG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.06.2017