Herstellung und Umgang mit Medizinprodukten Überwachung

    Medizinprodukte

    Beschreibung

    Der Begriff "Medizinprodukte" umfasst ein sehr großes Spektrum von Geräten und Hilfsmitteln in der Humanmedizin zur Anwendung in und am Menschen. Hierunter fallen Produkte zur Wundversorgung, Empfängnisverhütung, Blutdruckmessgeräte, Herzschrittmacher, künstliche Gelenke und alle medizinisch-technischen Geräte z.B. für die Chirurgie, Endoskopie, Dialyse, Narkose, Dentalmedizin, Herz-Kreislauf-, Röntgen- und Labordiagnostik.

    Das Inverkehrbringen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten werden im Medizinproduktegesetz geregelt. Die Überwachung obliegt dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Die sichere Konstruktion, die einwandfreie Leistung und Wirksamkeit eines Medizinproduktes muss der Hersteller gewährleisten. Medizinprodukte sind CE-gekennzeichnet.  

    Für den sicheren und mängelfreien Betrieb (Wartung, Inspektionen, Instandsetzung und hygienische Aufbereitung) von Medizinprodukten ist der Betreiber verantwortlich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English