Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fachstelle Kindertagespflege
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
Postfach
36341 Lauterbach (Hessen)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annemarie Junk
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Telefon Festnetz: 06641 977-4204
Frau Susan Jusseaume
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Telefon Festnetz: 06641 977-4200
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Kosten
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Hinweise für Vogelsbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Vogelsbergkreis
Die Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Kindertagespflegesatzung der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an Frau Kullmann unter der Telefonnummer 06641 977-446 oder an Frau Hildebrand unter der Telefonnummer 06641 977-429 wenden
Bemerkungen
Siehe auch unter "Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter "Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege".
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen