Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Ihre Kontaktpersonen
Finanzielle Förderung:
Kreishaus Limburg, Schiede 43
Frau Noll, 06431 296-342
Frau Thessmann, 06431 296-110
Außenstelle Weilburg; Limburger Str. 8 - 10
Frau Stahl, 06431 296-5535
Informationen für Tagespflegepersonen:
Frau Roos, 06431 296-351
Ihre Kontaktpersonen
Finanzielle Förderung:
Kreishaus Limburg, Schiede 43
Frau Noll, 06431 296-342
Frau Thessmann, 06431 296-110
Außenstelle Weilburg; Limburger Str. 8 - 10
Frau Stahl, 06431 296-5535
Informationen für Tagespflegepersonen:
Frau Roos, 06431 296-351
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Adresse
Postanschrift
Schiede 43
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
Postfach
35781 Weilburg
Kontakt
E-Mail: 50.60@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Einverständnis Kommune "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"
Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages zur Kindertagespflege
Einverständnis Kindertagespflegeperson "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"
Informationen zur Kindertagespflege
Online-Antrag auf Kindertagespflege
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege, Stand 1.8.2022
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Kosten
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Bemerkungen
Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen