Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit dem Kindertagespflegebüro der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. auf. Das Kindertagespflegebüro vermittelt geeignete und geprüfte Kindertagespflegepersonen und berät Sie in Fragen der Kindertagespflege. Es ist unter der Telefonnummer 06061 942330 zu erreichen. Informationen finden Sie auch unter https://www.awo-odenwald.de/kindertagespflege
Im Verlauf des Online-Antrages ist die wöchentliche Betreuungszeit in Stunden anzugeben. Beträgt die Betreuungszeit mehr als 20 Stunden die Woche, benötigen wir einen Arbeitszeitnachweis des Arbeitsgebers/der Arbeitsgeber des Elternteils/der Eltern.
Bei Kindern im Alter über 3 Jahre bis zum Schuleintritt ist einen Nachweis des Kindergartenträgers notwendig, dass ein vorrangiger Kindergartenplatz nicht oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.
Bei Schulkindern ist ein Nachweis des Trägers der Schulkind-Betreuung notwendig, dass ein vorrangiger Betreuungsplatz in der Schule nicht, oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.
Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit dem Kindertagespflegebüro der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. auf. Das Kindertagespflegebüro vermittelt geeignete und geprüfte Kindertagespflegepersonen und berät Sie in Fragen der Kindertagespflege. Es ist unter der Telefonnummer 06061 942330 zu erreichen. Informationen finden Sie auch unter https://www.awo-odenwald.de/kindertagespflege
Im Verlauf des Online-Antrages ist die wöchentliche Betreuungszeit in Stunden anzugeben. Beträgt die Betreuungszeit mehr als 20 Stunden die Woche, benötigen wir einen Arbeitszeitnachweis des Arbeitsgebers/der Arbeitsgeber des Elternteils/der Eltern.
Bei Kindern im Alter über 3 Jahre bis zum Schuleintritt ist einen Nachweis des Kindergartenträgers notwendig, dass ein vorrangiger Kindergartenplatz nicht oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.
Bei Schulkindern ist ein Nachweis des Trägers der Schulkind-Betreuung notwendig, dass ein vorrangiger Betreuungsplatz in der Schule nicht, oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Besondere Soziale Dienste (Jugendamt)
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Kindertagespflege
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: kindertagesbetreuung@odenwaldkreis.de
Telefon Festnetz: 06062 70-347
Fax: 06062 70-401
Formulare
Förderung Kindertagespflege - Bescheinigung KITA-Träger
Förderung Kindertagespflege - Arbeitszeitnachweis Arbeitgeber
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Förderung Kindertagespflege - Bescheinigung Schulkindbetreuung
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Amtliche und Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Amtliche und wirtschaftliche Jugendhilfe
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: wjh@odenwaldkreis.de
Telefon Festnetz: 06062 70-123
Fax: 06062 70-401
Formulare
Förderung Kindertagespflege - Bescheinigung Schulkindbetreuung
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Förderung Kindertagespflege - Bescheinigung KITA-Träger
Förderung Kindertagespflege - Arbeitszeitnachweis Arbeitgeber
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Kosten
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Bemerkungen
Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen