Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Hinweise für Offenbach am Main: Kindertagespflege - Förderung beantragen
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen, können beim Jugendamt eine Kostenübernahme gemäß § 90 SGB VIII beantragen. Bezieher*innen von ALG2, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben ein vereinfachtes Antragsverfahren. Zur Klärung der Voraussetzungen und des konkreten Antragsverfahrens nehmen Eltern bitte Kontakt zu der entsprechenden Stelle in der Verwaltung auf: kindertagespflegezuschuss@offenbach.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Fachdienst Kindertagespflege
Beschreibung
Der Fachdienst Kindertagespflege (Abteilung Fachberatung) berät Eltern, Kindertagespflegepersonen sowie Personen, die gern Kindertagespflegeperson werden möchten.
Zudem leistet der Fachdienst Kindertagespflege (Abteilung Verwaltung) die finanzielle Förderung der Betreuung in Kindertagespflege: er zahlt laufende Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen aus, stellt Rechnungen an Eltern und bearbeitet Kostenentlastungsanträge.
Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie auf unseren Internetseiten: Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache im 6. Obergeschoss: Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Dienstags ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 069 8065-3287 möglich.
Telefonische Erreichbarkeit der Fachberatung: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Fachberatung: Astrid Flöritz, Christine Külzer, Katarzyna Marx.
Verwaltung: Claudia Werum
Kontakt
Telefon: 069 80653287(Fachberatung)
Telefon: 069 80653031(Verwaltung)
E-Mail: fachberatung-kitp@offenbach.de
E-Mail: verwaltung-kitp@offenbach.de
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Kosten
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Bemerkungen
Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen