Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Beschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Zentrale/Vorzimmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Neukirchener Straße 1

    34633 Ottrau

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

    zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06639 9609-11

    Telefax: 06639 9609-30

    E-Mail: zentrale@ottrau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2018

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    51.10 - Frühkindliche Förderung

    Beschreibung

    Beratung über Betreuungsangebote für Kinder und Vermittlung von Tagespflegepersonen

    Kindertagesbetreuung

    Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Familien von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Unterstützung erhalten.

    Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.

    Die Übernahme von Kinderkrippen-/ Kindergartengebühren ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie. Das Familieneinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen.

    Für Ganztagsplätze in Kinderkrippen/ Kindergärten sowie für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr und im Alter von über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung), ist Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern - oder der Elternteil bei dem das Kind lebt - wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind / ist. Auch hier muss das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegen.

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gemäß § 24 (2) SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eine Ganztagsbetreuung kann nur gefördert werden, wenn Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sich in einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder einer Ausbildung in Vollzeit nachgehen.

    Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann eine Person vermittelt und anerkannt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im vorzugsweise im eigenen oder im Haushalt der Eltern betreut. Grundlage für die Betreuung und Förderung ist § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

    Kindertagespflege

    Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Art der Kinderbetreuung. Sie ermöglicht eine Versorgung der Kinder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder ergänzend zu einer solchen Betreuungsform, wenn dies aufgrund der familiären Situation (Ausbildung oder Berufstätigkeit der Eltern, Krankheit) erforderlich ist. Die praktische Umsetzung unterliegt den Absprachen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des Kindes.

    Die Vermittlung einer Tagespflegestelle kann auf privater Ebene oder über den Fachbereich Jugend und Familie stattfinden. In jedem Fall ist die Tagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Familie gemäß § 43 SGB VIII anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungskursen.

    Für die Förderung des Kindes erhalten Pflegepersonen eine Geldleistung, darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zur Altersvorsorge der Pflegeperson einen Zuschuss zu erhalten.

    Die Eltern des Kindes zahlen einen Kostenbeitrag für die Betreuung. Dieser kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Zahlung aufgrund entsprechender Einkommensverhältnisse nicht zuzumuten ist.

    Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

    Die pädagogische Fachberatung ist Ansprechpartner für kommunale Kindertageseinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis und bietet Beratung und Begleitung zu pädagogisch-inhaltlichen Fragestellungen, zu den Grundsätzen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- u. Erziehungsplanes sowie zu den Themen der Schwerpunkt-Kitas an.

    Des Weiteren kann Fachberatung prozessbegleitend im Rahmen von Konzept-, Team- und Qualitätsentwicklung in Anspruch genommen werden. Ebenso ist eine Unterstützung durch die Fachberatung bei der Planung und Koordination von Fortbildungen für das pädagogische Fachpersonal möglich.

    Das Angebot der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist kostenfrei.

    Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP): 

    Zur Sicherung des Anspruchs auf die Qualitätspauschale für Einrichtungen durch das Land Hessen ist eine kontinuierliche BEP Fachberatung notwendig. Die Arbeitsgruppe 51.10 bietet für kommunale und freie Kindertageseinrichtungen eine kostenpflichtige Beratung an. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu den BEP-Fachberatern auf.

    Beratung von Tagespflegepersonen

    Information über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen

    Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung (AG51.10)

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Fachberatung Kindertagespflege (AG51.10)

    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Frühkindliche Förderung Wirtschaftliche Jugendhilfe (AG51.10)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5204

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)

    Bemerkungen

    Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre „Recht kompakt in Stichworten“.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2016

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019