Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Beschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Nicht zuzumuten ist ein Teilnahmebeitrag immer dann, wenn Eltern oder Kinder

    • Leistungen nach dem SGB II
    • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz  

    erhalten.

    In allen anderen Fällen erfolgt die Feststellung der zumutbaren Belastung durch das Gegenüberstellen einer berechneten Belastungsgrenze nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit dem individuellen Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils, der mit dem Kind zusammen lebt. Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den in der Sozialhilfe festgelegten Beträgen für den Haushaltsvorstand und jedes weitere Familienmitglied sowie aus den jeweils individuellen Beträgen für z. B. die Miete oder Versicherungen.

    Liegt das Einkommen der Familie unter dieser Belastungsgrenze, kann der Beitrag für die Kinderbetreuungskosten in voller Höhe übernommen werden. Liegt das Einkommen über der Belastungsgrenze kann der Teilnahmebeitrag nicht oder nur teilweise übernommen werden.

    Nicht zuzumuten ist ein Teilnahmebeitrag immer dann, wenn Eltern oder Kinder

    • Leistungen nach dem SGB II
    • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz  

    erhalten.

    In allen anderen Fällen erfolgt die Feststellung der zumutbaren Belastung durch das Gegenüberstellen einer berechneten Belastungsgrenze nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit dem individuellen Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils, der mit dem Kind zusammen lebt. Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den in der Sozialhilfe festgelegten Beträgen für den Haushaltsvorstand und jedes weitere Familienmitglied sowie aus den jeweils individuellen Beträgen für z. B. die Miete oder Versicherungen.

    Liegt das Einkommen der Familie unter dieser Belastungsgrenze, kann der Beitrag für die Kinderbetreuungskosten in voller Höhe übernommen werden. Liegt das Einkommen über der Belastungsgrenze kann der Teilnahmebeitrag nicht oder nur teilweise übernommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Straße 12

    Postfach

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrages in Kindertageseinrichtungen können Sie ab sofort mit einem Klick auf das Dokument online stellen. Im Verlauf des Online-Antragsverfahrens werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt, die Sie vorab vorbereiten können:

    Den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrages in Kindertageseinrichtungen können Sie ab sofort mit einem Klick auf das Dokument online stellen. Im Verlauf des Online-Antragsverfahrens werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt, die Sie vorab vorbereiten können:

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)

    Bemerkungen

    Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre „Recht kompakt in Stichworten“.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2016 (von: Kuhrau, Nathalie)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)