Elternbeitrag Festsetzung
    99071007002000

    Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Beschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Salzschlirf

    Adresse

    Besucheranschrift

    Fuldaer Straße 2

    36364 Bad Salzschlirf

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06648 9303-0

    Fax: 06648 9303-22

    E-Mail: rathaus@badsalzschlirf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE]

    Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 6006-9410

    Telefon Festnetz: 0661 6006-9411

    Telefon Festnetz: 0661 6006-9412

    Fax: 0661 60069401

    E-Mail: pflegekinderdienst@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)

    Bemerkungen

    Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre „Recht kompakt in Stichworten“.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2016

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019