Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Beschreibung
Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende "Anerkennung" beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.
Zuständigkeit
Zuständige ist die Abteilung "Ärztliche Weiterbildung" der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ansprechpartner
Für Solms wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Voraussetzungen
Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsaufsichtsbehörde:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/
Verfahrensablauf
Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.
Fristen
Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den eingereichten Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016