Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

    Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

    Beschreibung

    Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende "Anerkennung" beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

    Zuständigkeit

    Zuständige ist die Abteilung "Ärztliche Weiterbildung" der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
    Weitere Informationen finden Sie unter:

     

    Ansprechpartner

    Für Ehringshausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    Voraussetzungen

    Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

    Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsaufsichtsbehörde:


    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Dostojewskistraße 4
    65187 Wiesbaden

    Tel: 0611 817-0
    Fax: 0611 89084-0
    Internet: https://soziales.hessen.de/

    Verfahrensablauf

    Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

    Fristen

    Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von den eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de