• Großkrotzenburg (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Beschreibung

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende „Anerkennung“ beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

Zuständigkeit

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Ansprechpartner

Für Großkrotzenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Voraussetzungen

Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Rechtsaufsichtsbehörde:


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/

Verfahrensablauf

Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

Fristen

Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen.

Kosten

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

Version

Technisch erstellt am 27.10.2016

Technisch geändert am 21.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019