Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte
Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an Gemeinden / Städte
Beschreibung
Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Kontakt
Voraussetzungen
- Die Gemeinde muss auf ein 750-oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
- Bei Jubiläen von Stadtrechtsverleihungen werden auch kürzere Zeiträume (600 Jahre) als ausreichend angesehen, wenn die Stadt mindestens schon 750 Jahre bestanden hat.
- Die Ehrenurkunde wird verliehen, wenn die Jubiläumszahl durch 25 teilbar ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde wird auf Antrag verliehen.
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024