Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Bewilligung
Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen
Beschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.
Zuständigkeit
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.
Bemerkungen
- Investitionskosten Pflegeeinrichtungen(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 29.08.2016