Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.
Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Hilfe nach dem SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6641 977-202
Telefon Festnetz: +49 6641 977-216
Telefon Festnetz: +49 6641 977-2247
Telefon Festnetz: +49 6641 977-2356
Telefon Festnetz: +49 6641 977-2363
Telefon Festnetz: +49 6641 977-2364
Telefon Festnetz: +49 6641 977-2479
Telefon Festnetz: +49 6641 977-281
Telefon Festnetz: +49 6641 977-285
Fax: +49 6641 977-5721
Internet
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Soziales und Ausländerrecht
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
individuelle Öffnungszeiten der einzelnen Sachgebiete
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn
- Sie volljährig sind und
- entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
Fristen
Geltungsdauer: 12 Monate (Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.: Bußgeld 50,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Weitere Informationen
Hinweis: Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.
Bemerkungen
- Grundsicherung(Regierungspräsidium Gießen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.03.2026
Stichwörter
Arbeitslosengeld II, Rente, Alterszeit, Alterssicherung, Erwerbsminderung, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Mindestsicherung, Erwerbsunfähigkeit, Miete, Mindesteinkommen, Existenzminimum, Bürgergeld, Existenzsicherung, Armut, Grundsicherung (Behinderung), Alter, Mehrbedarf (Behinderung), Sozialhilfe (Behinderung), Geringverdiener, Sozialhilfe