Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung
    99107009017000

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

    Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.

    Beschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Hilfe nach dem SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldhelg 20
    36341 Lauterbach (Hessen)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprache nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-202

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-216

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2247

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2356

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2363

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2364

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2479

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-281

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-285

    Fax: +49 6641 977-5721

    E-Mail: grundsicherung@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Soziales und Ausländerrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20
    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    individuelle Öffnungszeiten der einzelnen Sachgebiete

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06641 977-0

    Fax: 06641 977-252

    E-Mail: asa@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn

    • Sie volljährig sind und
    • entweder
      • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
      • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
    • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
    • Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
    • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Es fallen keine Kosten an.: Bußgeld 50,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

    • vermeiden,
    • beseitigen,
    • verkürzen oder
    • vermindern können.

    Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

    • Rente
    • Wohngeld
    • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

    Weitere Informationen

    Hinweis: Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2016
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Arbeitslosengeld II, Rente, Alterszeit, Alterssicherung, Erwerbsminderung, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Mindestsicherung, Erwerbsunfähigkeit, Miete, Mindesteinkommen, Existenzminimum, Bürgergeld, Existenzsicherung, Armut, Grundsicherung (Behinderung), Alter, Mehrbedarf (Behinderung), Sozialhilfe (Behinderung), Geringverdiener, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019