Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll – wie die Hilfe zum Lebensunterhalt – den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Das betrifft insbesondere die Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie etwa Telefon, Zeitung oder den Konzertbesuch.
Leistung für Heimbewohner
Leben die Betroffenen in einem Pflege-, Behinderten- oder Seniorenheim, so erhalten sie einen Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Kosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.
Umfang der Grundsicherung
Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Angehörige werden bei der Grundsicherung (im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt) nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt. Eine so genannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.
Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bedürftigkeit
Die Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt ihr Einkommen und Vermögen (beziehungsweise das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Haben die Hilfebedürftigen unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder, darf deren jährliches Einkommen 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brandner (Teamleitung Regionalteam West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ba - Be
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3152
E-Mail: n.brandner@kreis-offenbach.de
Herr Schrader (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ma - Mt
Hausanschrift
E-Mail: t.schrader@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2179
Frau Roters (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Aa - Ar
Hausanschrift
E-Mail: s.roters@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2161
Frau Hilka (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben As - Az, Em - Ez, F, G
Hausanschrift
E-Mail: c.hilka@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3148
Frau Tiemann (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben K, N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3162
E-Mail: i.tiemann@kreis-offenbach.de
Herr Storz (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Rao - Rz, Sa - Sch
Hausanschrift
E-Mail: s.storz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3163
Frau Haustein-Flick (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Sci - Sz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2186
Frau Eisel (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben C, J, O, T, V
Hausanschrift
E-Mail: c.eisel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2160
Frau Agovic (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H, Mu - Mz, X, Y, Z
Hausanschrift
E-Mail: a.agovic@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2183
Frau Günther (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L, P, Q, W
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2266
E-Mail: u.guenther@kreis-offenbach.de
Herr Groß (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Bf - Bz, D, Ea - El, I, Ra - Ran, U
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2208
E-Mail: t.gross@kreis-offenbach.de
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie als Betroffene/r oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, Vordrucke und Merkblätter stehen je nach Angebot der Behörde auch im Internet bereit (Abruf über "Formulare/Online-Dienste" in der rechten Randspalte oder auf Anfrage bei der zuständigen Stelle).
Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.
Prüfung der Erwerbsunfähigkeit
Falls zu klären ist, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, setzt sich die zuständige Stelle mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Bemerkungen
- Grundsicherung(Regierungspräsidium Gießen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration   am 13.04.2022
Stichwörter
Unterhaltstitel, soziale Hilfen, Sozialleistungen, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Sozialamt, Unterhalt, Alterssicherung, Unterhaltsleistung