• Battenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
Sportförderung Behindertensport Bewilligung

Sportförderung im Bereich Behindertensport

Beschreibung

Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständigkeit

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
 

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Adresse

Hausanschrift

Sonnenberger Str. 2/2a

65193 Wiesbaden

Kontakt

Internet

Stichwörter

Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine

Version

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Voraussetzungen

Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Rechtsgrundlage(n)

Art. 62a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.

Verfahrensablauf

Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten, die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Bemerkungen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege   am 19.07.2016

Version

Technisch erstellt am 11.08.2016

Technisch geändert am 26.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019