Förderung des Leistungssports
Beschreibung
Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Leistungssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Ein positives Votum des Landesausschusses Leistungssport beim Landessportbund Hessen muss vorliegen. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.
Verfahrensablauf
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt. Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur Entscheidung übersandt.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016