Spitzensport Förderung

    Förderung des Leistungssports

    Beschreibung

    Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
    Abteilung Sport
     

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Str. 2/2a

    65193 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Leistungssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

    Ein positives Votum des Landesausschusses Leistungssport beim Landessportbund Hessen muss vorliegen. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 62 a Hessische Verfassung

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt.  Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zur Entscheidung übersandt.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 19.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English