Vereinseigener Sportstättenbau
Beschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32190
E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de
Internet
Stichwörter
Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 19.07.2016