Förderung für Schützenvereine für vereinseigenen Sportstättenbau Bewilligung

    Vereinseigener Sportstättenbau

    Beschreibung

    Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

    Zuwendungen werden gewährt für:

    • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
    • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
    • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
    • die Ausstattung von Sportstätten

    Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Str. 2/2a

    65193 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
    • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
    • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 19.07.2016

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2016 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 26.07.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)