Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Hanau Bürgerservice (und Zulassungsstelle für die Stadt Hanau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Blaum-Platz 8

    63450 Hanau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:

    Montag  08:00-13:00 Uhr

    Dienstag  09:30-18:00 Uhr

    Mittwoch  08:00-13:00 Uhr

    Donnerstag  08:00-13:00 Uhr

    Freitag  08:00-13:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Auto abmelden, Auto anmelden, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Kinderreisepass, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pass, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Bemerkungen

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2016 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)