Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen Vor- und Familiennamen, Doktorgrad,derzeitige Anschrift zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten.

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde

    Zuständigkeit

    Meldebehörde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Weilrod - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Senner 1

    61276 Weilrod

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Kornelia Schreier
      Postanschrift

      Am Senner 1

      61276 Weilrod

      Telefon Festnetz: 06083 9509-23

      E-Mail: schreier@weilrod.de

    • Frau Vanessa Hubaček
      Postanschrift

      Am Senner 1

      61276 Weilrod

      Telefon Festnetz: 06083 9509-45

      E-Mail: hubacek@weilrod.de

    • Herr Heiko Keutzer
      Postanschrift

      Am Senner 1

      61276 Weilrod

      Telefon Festnetz: 06083 9509-21

      E-Mail: keutzer@weilrod.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Kosten

    Es fallen gebühren nach  Ziffer 425 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Bemerkungen

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English