ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle. Über den „Anerkennungs-Finder“ finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.

    Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".

    Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den von Ihnen gewählten Beruf entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

    Weitere Informationen zu den deutschen Berufen, zu den Anerkennungsverfahren und auch zu den dafür zuständigen Stellen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung-in-Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
    • In Berufen, für deren Ausübung eine Erlaubnis benötigt wird, kann das Anerkennungsverfahren auch über den einheitlichen Ansprechpartner erfolgen (zur Zeit im Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ab 18.01.2016 auch im vollen Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie). HINWEIS: Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Hessische Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung" (IQ) berät und qualifiziert Personen, die im Ausland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben und die in ihrem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten und ihren Abschluss anerkennen lassen möchten. IQ bietet hessenweit kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in den Räumlichkeiten der Agenturen für Arbeit an.

    Weitere Informationen, Kontaktdaten und eine Online-Terminanfrage für alle Standorte in Hessen finden Sie unter den unten stehenden Links.

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch erhalten  Sie bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    BQFG, BQRL, Niederlassungsfreiheit Reglementierter Beruf ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, BQ-Portal, Anerkennungsgesetz, Anabin, Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung, Diplomanerkennung, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, Anerkennung in Deutschland, Ausländische Qualifikation, Berufsanerkennungsrichtlinie, Nicht reglementierter Beruf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)