Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
- Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
- Datum des Einzugs
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Lollar - Fachdienst 1.3 Ordnung, Bürgerservice, Standesamt und Feuerwehr
Adresse
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Franziska Gensterblum
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
E-Mail: franziska.gensterblum@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-0
Frau Kristin von Zengen
Hausanschrift
E-Mail: kristin.vonzengen@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Stadt Lollar - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Franziska Gensterblum
Frau Kristin von Zengen
Hausanschrift
E-Mail: kristin.vonzengen@lollar.info
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Fax: +49 6406 920-299
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
Fax: +49 6406 920-299
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.
Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der Meldebehörde mitgeteilt wird.
Wenn Sie sich dann bei dieser Meldebehörde anmelden, legen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.
Fristen
Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2018