Wohnungsgeberbestätigung
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    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers

    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Verwaltungsaußenstelle Lampertheim-Hofheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße (Altes Rathaus) 1

    68623 Lampertheim

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Bus: Linie Linie 644

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 209040

    Fax: 06241 20904-22

    E-Mail: Verwaltungsaussenstelle-Hofheim@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 13.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 13.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06206 935-100

    Fax: 06206 935-276

    E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.

    Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der Meldebehörde mitgeteilt wird.

    Wenn Sie sich dann bei dieser Meldebehörde anmelden, legen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.

    Fristen

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2015

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019