Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
- Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
- Datum des Einzugs
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Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
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Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
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Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
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E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
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Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Höchst
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Dornbusch
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
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Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
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Bürgeramt Bergen-Enkheim
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Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
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Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
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Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.
Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der Meldebehörde mitgeteilt wird.
Wenn Sie sich dann bei dieser Meldebehörde anmelden, legen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.
Fristen
Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2018