Trinkwassergebühr Festsetzung
    99129032002000

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 1
    36205 Sontra

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:20 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05653 9777-0

    Fax: 05653 9777-50

    E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de

    Kontaktperson

    • Frau Bierschenk (Sachgebietsleitung Finanzverwaltung)

      Telefon Festnetz: 05653 9777-38

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra
    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
    BIC: GENODEF1ESW
    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra
    IBAN: DE60 5139 0000 0054 1375 08
    BIC: VBMHDE5FXXX
    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra
    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
    BIC: HELADEF1ESW
    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019