Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaula - Gemeindekasse/Buchaltung des GVV Südlicher Knüll
Adresse
Postanschrift
Hersfelder Straße 4
36280 Oberaula
(Gemeindekasse/Buchhaltung des GVV Südlicher Knüll für die Gemeinde Oberaula und Ottrau und die Stadt Neukirchen, Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, Tel.-Nr. 06694/808-45, kasse@gvv-suedlicherknuell.de )
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015