Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Finanzverwaltung Abteilung IV
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Di: für den Publikumsverkehr geschlossen
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05682 808-0
E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de
Kontaktperson
Herr Michael Honal
Postanschrift
Bahnhofstraße 25
34582 Borken (Hessen)
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-163
E-Mail: MichaelHonal@borken-hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015