Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Zierenberg - Fachbereich 3: Planung, Bau, Umwelt
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
Postfach
34289 Zierenberg
Kontakt
Kontaktperson
Christian Fischer
Stadt Zierenberg - Wasserversorgung
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 44
34289 Zierenberg
Kontakt
Kontaktperson
Carsten Schmidt
Hausanschrift
Telefon mobil: 0173 7428748
Fax: 05606 533988
Telefon Festnetz: 05606 5310068
E-Mail: info@stadt-zierenberg.de
Michael Möller
Hausanschrift
Telefon mobil: 0162 9872237
Telefon Festnetz: 05606 5310068
Fax: 05606 533988
E-Mail: info@stadt-zierenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015