Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Hinweise für Schauenburg: Wassergebühr, Wasserpreis

    Für Frischwasser, das aus der Wasserversorgungsanlage bezogen wird, werden Wassergebühren erhoben.

    Für Frischwasser, das aus der Wasserversorgungsanlage bezogen wird, werden Wassergebühren erhoben.

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Hinweise für Schauenburg: Wassergebühr, Wasserpreis

    Wassergebühren:
    Für Frischwasser, das aus der Wasserversorgungsanlage bezogen wird, werden Wassergebühren erhoben. Die bezogene Wassermenge wird durch eine Messeinrichtung (Wasseruhr) ermittelt und jährlich zum 31.12. abgerechnet.

    Wassergebühren:
    Für Frischwasser, das aus der Wasserversorgungsanlage bezogen wird, werden Wassergebühren erhoben. Die bezogene Wassermenge wird durch eine Messeinrichtung (Wasseruhr) ermittelt und jährlich zum 31.12. abgerechnet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Kontakt

    Telefon:

    Telefax:

    E-Mail:

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schauenburg: Wassergebühr, Wasserpreis

    § 27 b Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Schauenburg

    § 27 b Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Schauenburg

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)