Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Naumburg - Finanzen und Informationstechnologie
Adresse
Postanschrift
Burgstraße 15
34311 Naumburg
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 20
34309 Naumburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Abweichungen im Einzelfall möglich)
Kontakt
Telefon: 05625 7909-21
Telefon: 05625 7909-30
Telefon: 05625 7909-31
Telefon: 05625 7909-35
Telefon: 05625 7909-36
Telefax: 05625 7909-50
E-Mail: verwaltung@naumburg.eu
Kontaktperson
Jutta Schweitzer
Stadt Naumburg - Eigenbetrieb Stadtwerke Naumburg
Adresse
Postanschrift
Burgstraße 15
Postfach
34311 Naumburg
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 20
34311 Naumburg
Hausanschrift
Zentralkläranlage (ZKN)
34311 Naumburg
(Die ZKN befndet sich im Außenbereich, Zufahrt über den Stadtteil Altendorf (L 32 14).)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(Abweichungen im Einzelfall möglich)
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Hinweise für Naumburg: Spezielle Hinweise für Stadt Naumburg
Wasserversorgungssatzung (WVS)
Wasserversorgungssatzung (WVS)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015