Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Wassergebühr, Wasserpreis
Mit Übertragung der Aufgaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einschl. der Gebührenhoheit zum 01. Januar 1996 sind die Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda für diese Bereiche vollumfänglich zuständig. Sämtliche Fragen zu den Themen Wasser und Abwasser können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke beantwortet werden. Zu erreichen sind sie über:
Telefon: +49 6623 91232-0
Telefax: +49 6623 91232-29
E-Mail: info@stadtwerke-rof.de
Website: https://www.stadtwerke-rof.de/
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda
Adresse
Postanschrift
Baumbacher Straße 20
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015