Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Taunusstein: Wassergebühr, Wasserpreis

    Wenden Sie sich an unsere Stadtwerke:

    Stadtwerke Taunusstein

    Mittelgasse 40
    65232 Taunusstein
    Telefon: 06128 241-180

    Wenden Sie sich an unsere Stadtwerke:

    Stadtwerke Taunusstein

    Mittelgasse 40
    65232 Taunusstein
    Telefon: 06128 241-180

    Ansprechpartner

    Wasserversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 157 a

    65232 Taunusstein

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise für Taunusstein: Wassergebühr, Wasserpreis

    Grundgebühr: 3,21 € inkl. 7% MwSt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat
          
    Benutzungsgebühr: 3,68 € inkl. 7% MwSt / m³

    Grundgebühr: 3,21 € inkl. 7% MwSt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat

    Benutzungsgebühr: 3,68 € inkl. 7% MwSt / m³

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)