Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Taunusstein: Wassergebühr, Wasserpreis
Wenden Sie sich an unsere Stadtwerke:
Stadtwerke Taunusstein
Mittelgasse 40
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-180
Wenden Sie sich an unsere Stadtwerke:
Stadtwerke Taunusstein
Mittelgasse 40
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-180
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise für Taunusstein: Wassergebühr, Wasserpreis
Grundgebühr: 3,21 € inkl. 7% MwSt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat
Benutzungsgebühr: 3,68 € inkl. 7% MwSt / m³
Grundgebühr: 3,21 € inkl. 7% MwSt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat
Benutzungsgebühr: 3,68 € inkl. 7% MwSt / m³
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Wassergebühr, Wasserpreis
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015