Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Wasserversorgung Erbach AöR
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon: 06062 64 25 1
Telefax: 06062 64 25 9
E-Mail: wasserversorgung@erbach.de
Webseite: http://www.wasserversorgung-erbach.de
Wasserversorgung Erbach AöR
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon: 06062 64 25 1
Telefax: 06062 64 25 9
E-Mail: wasserversorgung@erbach.de
Webseite: http://www.wasserversorgung-erbach.de
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: steueramt@erbach.de
Kontaktperson
Herr Steffen Wölfelschneider
Frau Agathe Hartmann
Kathrin Übelhör
Hausanschrift
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015