Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Hinweise für Eschborn: Frischwasser
Frischwasser
Die Stadt Eschborn erhebt für die Lieferung von Frischwasser Gebühren. Die Gebühr bemisst sich nach der Menge des zur Verfügung gestellten Wassers und wird mit dem Bescheid für Grundbesitzabgaben vom Eigentümer der Liegenschaften erhoben.
Die Gebühr für 1cmb Frischwasser beträgt seit dem 01.01.2003: 1.94€/cmb zzgl. 7%MWst.
Zustätzlich zur Gebühr für den Frischwasserbezug wird eine Gebühr für die Hauptwasserzähler erhoben. Für nachträglich installierte Unterzähler zur Sondierung des Wasserbezugs sind die Eigentümer selbstverantwortlich.
Wasserablesung
Jedes Jahr im Monat Dezember sind die Wasseruhren für die Verbrauchsabrechnung des abgelaufenen Jahres selbst abzulesen. Die Ablesekarte schicken Sie bitte ausgefüllt an die Stadtverwaltung Eschborn zurück. Sie können das ganze auch per Mail erledigen (stadtwerke@eschborn.de).
Bitte geben Sie in der Mail folgende Daten an:
- Objektbezeichnung (Straße und Hausnummer der Liegenschaft)
- Kassenzeichen bzw. Objektnummer (siehe Bescheid der Stadt Eschborn)
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ablesedatum
- Name des Eigentümers / der Eigentümerin und Adresse
- Ihre Adresse
- Telfonnummer (für evtl. Rückfragen)
Verschiedene Straßenzüge - die jedes Jahr neu ausgewählt werden - werden von städtischen Mitarbeitern abgelesen.
Frischwasser
Die Stadt Eschborn erhebt für die Lieferung von Frischwasser Gebühren. Die Gebühr bemisst sich nach der Menge des zur Verfügung gestellten Wassers und wird mit dem Bescheid für Grundbesitzabgaben vom Eigentümer der Liegenschaften erhoben.
Die Gebühr für 1cmb Frischwasser beträgt seit dem 01.01.2003: 1.94€/cmb zzgl. 7%MWst.
Zustätzlich zur Gebühr für den Frischwasserbezug wird eine Gebühr für die Hauptwasserzähler erhoben. Für nachträglich installierte Unterzähler zur Sondierung des Wasserbezugs sind die Eigentümer selbstverantwortlich.
Wasserablesung
Jedes Jahr im Monat Dezember sind die Wasseruhren für die Verbrauchsabrechnung des abgelaufenen Jahres selbst abzulesen. Die Ablesekarte schicken Sie bitte ausgefüllt an die Stadtverwaltung Eschborn zurück. Sie können das ganze auch per Mail erledigen (stadtwerke@eschborn.de).
Bitte geben Sie in der Mail folgende Daten an:
- Objektbezeichnung (Straße und Hausnummer der Liegenschaft)
- Kassenzeichen bzw. Objektnummer (siehe Bescheid der Stadt Eschborn)
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ablesedatum
- Name des Eigentümers / der Eigentümerin und Adresse
- Ihre Adresse
- Telfonnummer (für evtl. Rückfragen)
Verschiedene Straßenzüge - die jedes Jahr neu ausgewählt werden - werden von städtischen Mitarbeitern abgelesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Eschborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015