Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Für die Meldung einer Störung der Wasserversorgung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft (nach Dienstschluss sowie Wochenende und Feiertage) unter der Nummer 0176/11808524.
Für die Meldung einer Störung der Wasserversorgung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft (nach Dienstschluss sowie Wochenende und Feiertage) unter der Nummer 0176/11808524.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Planauskünfte für Wasser-/Abwasseranschlüsse von Gebäuden werden für das jeweilige Grundstück erstellt und enthalten die erforderlichen Angaben für die Herstellung des Hausanschlusses.
Die Beantragung kann formlos per E-Mail mit folgenden Angaben an die Zuständige Stelle der Gemeinde Roßdorf erfolgen:
Betreff: Planauskunft
Antragsteller (Vor- und Nachname/Firma/Verein):
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
E-Mail-Adresse:
Adresse bzw. Bereich über Planauskunft (Flur/Flurstück):
Welcher Plan (Kanal- oder Wasserleitungsplan):
Im Anschluss wird Ihnen die Planauskunft per E-Mail als PDF-Anlage zugesendet. Die Auskunft ist kostenlos.
Planauskünfte für Wasser-/Abwasseranschlüsse von Gebäuden werden für das jeweilige Grundstück erstellt und enthalten die erforderlichen Angaben für die Herstellung des Hausanschlusses.
Die Beantragung kann formlos per E-Mail mit folgenden Angaben an die Zuständige Stelle der Gemeinde Roßdorf erfolgen:
Betreff: Planauskunft
Antragsteller (Vor- und Nachname/Firma/Verein):
Anschrift:
Rufnummer (Festnetz oder Mobil):
E-Mail-Adresse:
Adresse bzw. Bereich über Planauskunft (Flur/Flurstück):
Welcher Plan (Kanal- oder Wasserleitungsplan):
Im Anschluss wird Ihnen die Planauskunft per E-Mail als PDF-Anlage zugesendet. Die Auskunft ist kostenlos.
Formulare
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Folgende Formulare können Sie zur Beantragung im Rahmen der Wasserversorgung und Wasserentsorgung bei der Gemeinde Roßdorf verwenden:
- Brauchwasseranlage_Nutzung.pdf auf www.rossdorf.de
- Standrohrantrag.pdf auf www.rossdorf.de
- Bauwasserzaehlerantrag.pdf unter www.rossdorf.de
- Wasserversorgungsantrag.pdf auf www.rossdorf.de
- Gartenwasserzaehlerantrag.pdf auf www.rossdorf.de
- Entwaesserungsantrag.pdf auf www.rossdorf.de
Folgende Formulare können Sie zur Beantragung im Rahmen der Wasserversorgung und Wasserentsorgung bei der Gemeinde Roßdorf verwenden:
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Wasserversorgungssatzung sowie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgenden Links:
- Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf unter www.rossdorf.de
- Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Roßdorf unter www.rossdorf.de
Die Wasserversorgungssatzung sowie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgenden Links:
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Entsprechend der unten verlinkten Wasserversorgungssatzung sowie der Entwässerungssatzung (separate Hessenfinder-Leistung „Abwassergebühr“) der Gemeinde Roßdorf.
Entsprechend der unten verlinkten Wasserversorgungssatzung sowie der Entwässerungssatzung (separate Hessenfinder-Leistung "Abwassergebühr") der Gemeinde Roßdorf.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Informationen zur Wasserqualität in Roßdorf und Gundernhausen finden Sie unter folgendem Link:
Informationen zur Wasserqualität in Roßdorf und Gundernhausen finden Sie unter folgendem Link:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015