Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Hinweise für Hirschhorn (Neckar): Spezielle Hinweise für Stadt Hirschhorn
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Wassermeister, bei Fragen zu den Anschlusskosten an die Bauabteilung.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Wassermeister, bei Fragen zu den Anschlusskosten an die Bauabteilung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hirschhorn - Bauen und Planen, städt. Liegenschaften, Umwelt, Natur und Landschaftsschutz, Müllentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
Dienstag geschlossen
Kontaktperson
Herr Andreas Flachs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06272 923141
Fax: 06272 923129
E-Mail: andreas.flachs@hirschhorn.de
Telefon mobil: 0172 1622283
Stadt Hirschhorn - Finanzen, Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
Dienstag geschlossen
Kontaktperson
Frau Sonja Gramlich
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015