Luftsicherheitsmaßnahmen; Durchführung Fluggastkontrollen
Als Reisende sind Sie verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze Ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen.
Beschreibung
Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.
Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.
Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.
Zuständigkeit
Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel. : +49 228 - 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Ansprechpartner
Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:00-20:00 Uhr Di 07:00-20:00 Uhr Mi 07:00-20:00 Uhr Do 07:00-20:00 Uhr Fr 07:00-20:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 99681-0
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de
Internet
Stichwörter
BMI
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 03.09.2014
Stichwörter
Luftsicherheit, Flug, Bordkarte, abtasten, Luftsicherheitskontrollen, Flughafen, Sicherheitsscanner, ID-Check, Sicherheitskontrollen, Personaldokumente, Flugplatz, Ausweis, Sicherheit, Luftsicherheitsbehörde, Flüge, Passagier, Buchungsdokumente, Kontrollen, Identitätsprüfung, Pass, durchleuchten, Flughafensicherheit, Sicherheitskontrolle, Identitätsabgleich