• Sinn (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Versteigerer: Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung

Beschreibung

Als besonders sachkundiger Versteigerer können Sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

Zuständigkeit

An die Gewerbebehörde der Kreisfreien Stadt oder des Kreises, in dem die Versteigerin oder der Versteigerer ihren/seinen Wohn-/ bzw. Betriebssitz hat.

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Adresse

Hausanschrift

Karl-Kellner-Ring 51

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1940

35529 Wetzlar

(Postfach)

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 06441 407-2401

Telefax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de

Internet

Bankverbindung

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

BIC:

Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

Stichwörter

Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Abschriften von Zeugnissen
  • Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
  • Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
  • eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller die letzten 3 Jahre seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auskunft aus dem  Vollstreckungsportal des Amtsgerichtes Hünfeld
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • der Antragsteller ist eine natürliche Person
  • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
  • bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
  • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
  • mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
  • Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
  • Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  • eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.

Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

Kosten

306,00 Euro

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.09.2014

Version

Technisch erstellt am 08.09.2014

Technisch geändert am 20.03.2025

Stichwörter

Auktionator, Versteigerer, Versteigerung, Versteigerererlaubnis, Auktion, Versteigerergewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019