Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Beschreibung
In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.
Zuständigkeit
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.
Ansprechpartner
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Stichwörter
Krankenkasse, Krankenversicherung, Private Krankenkasse, Private Krankenversicherung
Voraussetzungen
Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für
- alle privat Krankenversicherten,
- Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
- Heilfürsorgeberechtigte,
- Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- der Versicherungspflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI oder § 23 Abs. 4 SGB XI oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht nachkommt und
- mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016
Stichwörter
privater Versicherungsvertrag, Privat Versicherte, Pflege-Pflichtversicherung, Sozialversicherung, privat Krankenversicherte, Privates Krankenversicherungsunternehmen, Pflege, Pflichtversicherung, Privatversicherung