Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Verpackungen

    In die Gelbe Tonne gehören:

    alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.

    Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

    Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert),  Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial

    Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.

    In die Gelbe Tonne gehören:

    alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.

    Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

    Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert),  Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial

    Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Silvia Dietrich
      Postanschrift

      Briloner Landstraße 35b

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1740

      E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Getrennthaltung, Gelbe Tonne, Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, gelber Sack

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)