Abfall: Wertstoffe entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda wurden in vielen Städten und Gemeinden, wie auch in Hünfeld, Wertstoffhöfe eingerichtet. Auf diese Weise können wir ein Entsorgungszentrum mit vielen Abgabemöglichkeiten anbieten und die Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle noch weiter erleichtern.
Im Folgenden sind kurz die wichtigsten Informationen zur Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Hünfeld dargestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda wurden in vielen Städten und Gemeinden, wie auch in Hünfeld, Wertstoffhöfe eingerichtet. Auf diese Weise können wir ein Entsorgungszentrum mit vielen Abgabemöglichkeiten anbieten und die Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle noch weiter erleichtern.
Im Folgenden sind kurz die wichtigsten Informationen zur Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Hünfeld dargestellt.
Beschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.
Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.
Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Hünfeld - Wertstoffhof
Adresse
Postanschrift
Breitzbacher Weg
36088 Hünfeld
((neben städtischem Bauhof))
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag: 15:30 - 17:30 Uhr
Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-165
E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de
Kontaktperson
Herr Tobias Huf
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon Festnetz: 06652 180-165
E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Worauf sollten Sie beim Wertstoffhof achten?
Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden so eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen.
Welche Mengen können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen jeweils nur Kleinmengen (max. 1m³) angenommen werden können. Für größere Mengen (insbesondere Bauschutt, Altholz, Baurestabfälle und Grünabfälle) müssen Sie sich in jedem Fall eines gewerblichen Entsorgungsunternehmens bedienen
Worauf sollten Sie beim Wertstoffhof achten?
Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden so eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen.
Welche Mengen können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen jeweils nur Kleinmengen (max. 1m³) angenommen werden können. Für größere Mengen (insbesondere Bauschutt, Altholz, Baurestabfälle und Grünabfälle) müssen Sie sich in jedem Fall eines gewerblichen Entsorgungsunternehmens bedienen
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir für einige Abfälle Gebühren erheben müssen.
Die Gebühr wird durch das Wertstoffhofpersonal festgesetzt. Die angelieferte Menge wird geschätzt, daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.
Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir für einige Abfälle Gebühren erheben müssen.
Die Gebühr wird durch das Wertstoffhofpersonal festgesetzt. Die angelieferte Menge wird geschätzt, daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Welche Materialien können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?
Altpapier
Altglas
Althölzer, auch Laminat
Altmetalle
Aufbereitbarer Beton, Steine, Ziegel
Baustellenrestabfälle
Elektro-Kleingeräte
Folien (keine Silagefolien)
Hausmüll
Leuchtstoff-/Energiesparlampen
Mineralischer Erdaushub/Feldsteine
Styropor (Verpackungsmaterial)
Gelber Sack aus Privathaushalten
Trockenbatterien
Verpackungsabfälle ("Gelber Sack")
Wer darf den Wertstoffhof der Stadt Hünfeld benutzen?
- Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hünfeld.
- Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Fulda.
- Alle Hünfelder Gewerbebetreibe, die an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sind.
Wie werden Bauabfälle auf dem Wertstoffhof richtig sortiert?
Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten können in vielen Fällen verwertet werden. Dazu müssen jedoch mindestens folgende Materialien getrennt gesammelt werden:
Kostenlos wird angenommen:
Altpapier aus Privathaushalten
Alteisen, Altmetalle
Gelber Sack und Styropor aus Privathaushalten
Altglas und Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Folien (keine Silagefolien)
Elektrokleingeräte, z.B. Radios, Haarfön, Videorekorder, Rasierer, Kaffeemaschinen, Tonerkartuschen von Druckern usw.
So trennen Sie Ihre Abfälle richtig:
Altglas:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Hohlgläser- Flaschen (Blauglas zum Grünglas)
- Glaskonserven
- Trinkgläser
- Einmachgläser
- Porzellan, Keramik (= Restmüll)
- Fensterglas, Glasbausteine, Draht-gläser (=Bauresteabfall)
- Glühbirnen, optische Gläser
(= Restmüll) - Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Halogenlampen
(= Sonderabfall -> Wertstoffhof)
Altpapier:
verwertbar
nicht verwertbar
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
- Kataloge, Telefonbücher
- Schreib-, Kopier-, Computerpapiere
- Kartonagen, Packpapier, Pappe
- verschmutzte Papiere (= Restmüll)
- abgelöste Tapeten (= Restmüll)
- Kohle-/Hygienepapier (= Restmüll)
- gewachste Papiere (= Restmüll)
- kunststoff- oder metallbeschichtete Papier (= Gelber Sack)
Altmetall:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Eisen- und Nichteisenmetalle- Metallstühle
- Metallrahmen
- Metallheizkörper
- Rasenmäher ohne Altöl
- Kühlgeräte (Kühlgerätesammlung)
Achtung: Ölöfen und Radiatoren müssen völlig entleert und sauber sein!
Hinweis: Hier finden Sie Entsorgungsmöglichkeiten für AltmetalleElektrokleingeräte:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Elektrokleingeräte wie- Radios, Videorekorder, Kameras
- Haarfön, Rasierer
- Kaffeemaschine, Mixer
- Staubsauger (ohne Saugrohr)
- Elektrogroßgeräte (Sammlung, Anmeldung bei der Stadtverwaltung)
Hausmüll:
verwertbar
nicht verwertbar
- Mehrmengen, die aus Kapazitätsgründen nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können
- Sperrmüll und Möbel
( = Sperrmüllsammlung siehe Umweltkalender) - Bioabfall ( = Kompostierungsanlage)
Altholz:
verwertbar
nicht verwertbar
- Behandeltes, unbehandeltes u. lackiertes Holz, Massivholz oder Holzfunier wie Tische, Schränke, Stühle, Bänke, Bettgestelle, Regale, Fußböden (Laminat), Türen, Fenster, u.s.w.
- Holz mit anderen Materialien wie z.B. Metallschreibtisch mit Holz
- Brennholz
- Hecken und Baumschnitt
- Baumrinde und Sägemehl
Gelber Sack:
verwertbar
nicht verwertbar
- Alle Verpackungen mit einem grünen Punkt
- alle Dosen aus Weißblech und Metall
- Styropor (Verpackungsmaterial = grüner Punkt) nur aus Privathaushalten
- Plastikfolien
- Dosen mit eingetrockneten Restinhalten wie Farben und Lacke
( = Restmüll) - Kunststoffe ohne einen grünen Punkt ( = Restmüll)
- Silagefolien ( = Lieferant)
- Styropor aus Gewerbebetrieben (Entsorgung über Fa. Interseroh)
Welche Materialien können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?
Altpapier
Altglas
Althölzer, auch Laminat
Altmetalle
Aufbereitbarer Beton, Steine, Ziegel
Baustellenrestabfälle
Elektro-Kleingeräte
Folien (keine Silagefolien)
Hausmüll
Leuchtstoff-/Energiesparlampen
Mineralischer Erdaushub/Feldsteine
Styropor (Verpackungsmaterial)
Gelber Sack aus Privathaushalten
Trockenbatterien
Verpackungsabfälle ("Gelber Sack")
Wer darf den Wertstoffhof der Stadt Hünfeld benutzen?
- Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hünfeld.
- Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Fulda.
- Alle Hünfelder Gewerbebetreibe, die an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sind.
Wie werden Bauabfälle auf dem Wertstoffhof richtig sortiert?
Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten können in vielen Fällen verwertet werden. Dazu müssen jedoch mindestens folgende Materialien getrennt gesammelt werden:
Kostenlos wird angenommen:
Altpapier aus Privathaushalten
Alteisen, Altmetalle
Gelber Sack und Styropor aus Privathaushalten
Altglas und Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Folien (keine Silagefolien)
Elektrokleingeräte, z.B. Radios, Haarfön, Videorekorder, Rasierer, Kaffeemaschinen, Tonerkartuschen von Druckern usw.
So trennen Sie Ihre Abfälle richtig:
Altglas:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Hohlgläser- Flaschen (Blauglas zum Grünglas)
- Glaskonserven
- Trinkgläser
- Einmachgläser
- Porzellan, Keramik (= Restmüll)
- Fensterglas, Glasbausteine, Draht-gläser (=Bauresteabfall)
- Glühbirnen, optische Gläser
(= Restmüll) - Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Halogenlampen
(= Sonderabfall -> Wertstoffhof)
Altpapier:
verwertbar
nicht verwertbar
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
- Kataloge, Telefonbücher
- Schreib-, Kopier-, Computerpapiere
- Kartonagen, Packpapier, Pappe
- verschmutzte Papiere (= Restmüll)
- abgelöste Tapeten (= Restmüll)
- Kohle-/Hygienepapier (= Restmüll)
- gewachste Papiere (= Restmüll)
- kunststoff- oder metallbeschichtete Papier (= Gelber Sack)
Altmetall:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Eisen- und Nichteisenmetalle- Metallstühle
- Metallrahmen
- Metallheizkörper
- Rasenmäher ohne Altöl
- Kühlgeräte (Kühlgerätesammlung)
Achtung: Ölöfen und Radiatoren müssen völlig entleert und sauber sein!
Hinweis: Hier finden Sie Entsorgungsmöglichkeiten für AltmetalleElektrokleingeräte:
verwertbar
nicht verwertbar
alle Elektrokleingeräte wie- Radios, Videorekorder, Kameras
- Haarfön, Rasierer
- Kaffeemaschine, Mixer
- Staubsauger (ohne Saugrohr)
- Elektrogroßgeräte (Sammlung, Anmeldung bei der Stadtverwaltung)
Hausmüll:
verwertbar
nicht verwertbar
- Mehrmengen, die aus Kapazitätsgründen nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können
- Sperrmüll und Möbel
( = Sperrmüllsammlung siehe Umweltkalender) - Bioabfall ( = Kompostierungsanlage)
Altholz:
verwertbar
nicht verwertbar
- Behandeltes, unbehandeltes u. lackiertes Holz, Massivholz oder Holzfunier wie Tische, Schränke, Stühle, Bänke, Bettgestelle, Regale, Fußböden (Laminat), Türen, Fenster, u.s.w.
- Holz mit anderen Materialien wie z.B. Metallschreibtisch mit Holz
- Brennholz
- Hecken und Baumschnitt
- Baumrinde und Sägemehl
Gelber Sack:
verwertbar
nicht verwertbar
- Alle Verpackungen mit einem grünen Punkt
- alle Dosen aus Weißblech und Metall
- Styropor (Verpackungsmaterial = grüner Punkt) nur aus Privathaushalten
- Plastikfolien
- Dosen mit eingetrockneten Restinhalten wie Farben und Lacke
( = Restmüll) - Kunststoffe ohne einen grünen Punkt ( = Restmüll)
- Silagefolien ( = Lieferant)
- Styropor aus Gewerbebetrieben (Entsorgung über Fa. Interseroh)
Weitere Informationen
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Weitere Infos gibt es hier.
Weitere Infos gibt es hier.
Bemerkungen
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Öffnungszeiten Wertstoffhof:
Dienstag: 15.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 15.30 - 17.30 Uhr
Samstag: 10.00 - 15.00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Getrennthaltung, Gelbe Tonne, Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, gelber Sack