Wertstoffe Entsorgung
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    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederstein-Süd
    65614 Beselich

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    Hausanschrift

    (Schloss)
    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar

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    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Gartenstraße 1
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 43
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 20
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10
    35781 Weilburg

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    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederstein-Süd
    65614 Beselich

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06484 9172-000

    Fax: 06484 9172-999

    E-Mail: abfallwirtschaft@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Handlungsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2014
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, gelber Sack, Gelbe Tonne, Getrennthaltung, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019