Abfall: Wertstoffe entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Hinweise für Laubach: Wertstoffhof
Nähere Informationen zum Wertstoffhof und zu den Öffnungszeiten etc. finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Nähere Informationen zum Wertstoffhof und zu den Öffnungszeiten etc. finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.
Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.
Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Ansprechpartner
Stadt Laubach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Getrennthaltung, Gelbe Tonne, Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, gelber Sack