Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Königsteiner Straße 73

    Postfach

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. 

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehörde, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Von der Fülle der Abfallstoffe tauchen etliche in den Haushalten nur in geringen Größenordnungen auf. Daher wird geraten, diese direkt bei den Sammelstellen der Stadt Bad Soden am Taunus abzuliefern.

    Zu bedenken ist dabei: Wer zur Anlieferung kommt, sollte einen gültigen Ausweis dabei haben und diesen auf Verlangen vorzeigen; denn die Einrichtungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, die durch ihre Gebühr die Müllabfuhr finanzieren. Gewerbeabfälle werden nicht angenommen. Die Standorte der Depotcontainer für Altglas (●) und Altkleider/Schuhe (♦) sind in die Zusammenstellung "Abfuhrbezirke Blaue Tonne" des Abfallkalenders mit eingearbeitet.

    Auf dem Wertstoffhof können ohne Gebühr kompostierbare Gartenabfälle aus Hausgärten, unbehandeltes Holz, Metallschrott, Papier, Pappe, Kartonage, Styropor und Verpackungs-Chips, Korken, Elektro-Kleingeräte, Batterien (Haushaltsbatterien, Autobatterien etc.), Leuchtstoffröhren (kleine Mengen) sowie Toner abgegeben werden. Gebührenpflichtig sind dagegen beispielsweise Bauschutt, Baustellenabfälle, Sperrmüll in Kleinmengen sowie Autoreifen.

    Wertstoffhof in der Hunsrückstraße
    • Metalle und Schrott in kleinen Mengen
    • Papier und Pappe
    • Styropor und Verpackungs-Chips
    • CDs und DVDs
    • Flaschenkorken
    • Elektrokleingeräte
    • Batterien
    • Aufbereitbarer Bauschutt
    • Kompost-Gartenabfälle
    • nicht behandeltes Holz 
    Von der Fülle der Abfallstoffe tauchen etliche in den Haushalten nur in geringen Größenordnungen auf. Daher wird geraten, diese direkt bei den Sammelstellen der Stadt Bad Soden am Taunus abzuliefern.

    Zu bedenken ist dabei: Wer zur Anlieferung kommt, sollte einen gültigen Ausweis dabei haben und diesen auf Verlangen vorzeigen; denn die Einrichtungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, die durch ihre Gebühr die Müllabfuhr finanzieren. Gewerbeabfälle werden nicht angenommen. Die Standorte der Depotcontainer für Altglas () und Altkleider/Schuhe () sind in die Zusammenstellung "Abfuhrbezirke Blaue Tonne" des Abfallkalenders mit eingearbeitet.

    Auf dem Wertstoffhof können ohne Gebühr kompostierbare Gartenabfälle aus Hausgärten, unbehandeltes Holz, Metallschrott, Papier, Pappe, Kartonage, Styropor und Verpackungs-Chips, Korken, Elektro-Kleingeräte, Batterien (Haushaltsbatterien, Autobatterien etc.), Leuchtstoffröhren (kleine Mengen) sowie Toner abgegeben werden. Gebührenpflichtig sind dagegen beispielsweise Bauschutt, Baustellenabfälle, Sperrmüll in Kleinmengen sowie Autoreifen.

    Wertstoffhof in der Hunsrückstraße
    • Metalle und Schrott in kleinen Mengen
    • Papier und Pappe
    • Styropor und Verpackungs-Chips
    • CDs und DVDs
    • Flaschenkorken
    • Elektrokleingeräte
    • Batterien
    • Aufbereitbarer Bauschutt
    • Kompost-Gartenabfälle
    • nicht behandeltes Holz 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Getrennthaltung, Gelbe Tonne, Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, gelber Sack

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)