Abfall: Wertstoffe entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein "Abfall ABC" nachschlagen.
Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.
Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Königsteiner Straße 73
Postfach
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steffen Kremer
Stichwörter
Abfall, Abfallbehörde, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Abfall: Wertstoffe entsorgen
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Abfall: Wertstoffe entsorgen
Zu bedenken ist dabei: Wer zur Anlieferung kommt, sollte einen gültigen Ausweis dabei haben und diesen auf Verlangen vorzeigen; denn die Einrichtungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, die durch ihre Gebühr die Müllabfuhr finanzieren. Gewerbeabfälle werden nicht angenommen. Die Standorte der Depotcontainer für Altglas () und Altkleider/Schuhe () sind in die Zusammenstellung "Abfuhrbezirke Blaue Tonne" des Abfallkalenders mit eingearbeitet.
Auf dem Wertstoffhof können ohne Gebühr kompostierbare Gartenabfälle aus Hausgärten, unbehandeltes Holz, Metallschrott, Papier, Pappe, Kartonage, Styropor und Verpackungs-Chips, Korken, Elektro-Kleingeräte, Batterien (Haushaltsbatterien, Autobatterien etc.), Leuchtstoffröhren (kleine Mengen) sowie Toner abgegeben werden. Gebührenpflichtig sind dagegen beispielsweise Bauschutt, Baustellenabfälle, Sperrmüll in Kleinmengen sowie Autoreifen.
Wertstoffhof in der Hunsrückstraße
- Metalle und Schrott in kleinen Mengen
- Papier und Pappe
- Styropor und Verpackungs-Chips
- CDs und DVDs
- Flaschenkorken
- Elektrokleingeräte
- Batterien
- Aufbereitbarer Bauschutt
- Kompost-Gartenabfälle
- nicht behandeltes Holz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Verpackungen, Grüner Punkt, gelber Sack, Getrennthaltung, Wertstoffe, Wertstoffhof, Gelbe Tonne